Ihre Kaffeevollautomaten-Reparatur-Werkstatt:

Meisterbetrieb Löschmann & Claßen

Standort

Meisterbetrieb Löschmann & Claßen GbR
Schloss-Schönau Str. 6-8
52072 Aachen
Tel: 0241 / 94 98 80
Fax: 0241 / 94 98 820

Kostenvoranschlag zum Preis von 15,00 Euro inkl. MwSt.

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag:
09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Samstag:
09:30 Uhr - 14:00 Uhr

Es sind ausreichend Kundenparkplätze vorhanden.
  • Unser Betrieb / Meisterbetrieb besteht seit 1997
  • Ihr KaffeemaschinenMacher Team in der Region Aachen, Stolberg, Eschweiler, Düren, Jülich, Baesweiler, Alsdorf, Übach Palenberg, Herzogenrath.
  • Wir reparieren alle Fabrikate an Kaffee-Vollautomaten außerhalb der Herstellergarantie, soweit Ersatzteile verfügbar sind!
  • Wir führen für Sie eine professionelle Wartung und Reinigung Ihres Kaffee-Vollautomaten durch!
  • Kontaktieren Sie uns hierzu und testen Sie unseren professionellen Service!
Reparatur von Jura (auch innerhalb der Herstellergarantie), Saeco, DeLonghi, Gaggia, Krups, Melitta, Siemens, Bosch, Nivona, Miele in der Region Aachen, Stolberg, Eschweiler, Düren, Jülich, Baesweiler, Alsdorf, Übach Palenberg, Herzogenrath.


Impressum

Löschmann & Claßen GbR
Geschäftsführung: Ernst Löschmann, Dirk Claßen

Schloss Schönau Straße 6-8 | 52072 Aachen
Telefon: +49 (0) 241 949 88 – 0 | Telefax: +49 (0) 241 949 88 – 20
E-Mail: ernst.loeschmann(at)lcservice.net
ust-st-id-nr: DE 812048545

AGB

Reparaturbedingungen



1. Allgemeines
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Repara­turen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.

2. Auftragserteilung
a) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der voll­ständigen Garantieunterlagen nachweisen.
b) Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kosten­pflichtig.
c) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, als erteilt. Wir sind zur Behe­bung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwand­ freien Funktionieren des zu reparierenden Gegen­ standes notwendig ist.
d) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Repa­ratur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem ange­messenen Verhältnis zum Wert des zu reparieren­den Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuho­len.

3. Reparaturdurchführung
a) Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die end­gültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

4. Reparaturkosten und Zahlung
a) Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material be­rechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in den Annahmeräumen ausgehängt.
b) Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Nachnahme ohne Abzug ausgelie­fert.

5. Aufbewahrung und Abholung
a) Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändi­ gen.
b) Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerä­tes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht

6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
a) Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme.
b) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Repa­raturvertrages verlangen.
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertrags­widrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheil und Vertragswid­rigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Anga­ben des Herstellers.
d) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinsteillung oder Installation von SoftWare, Treibern, weite­ren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründet keinen Anspruch des Kunden.

7. Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
b) Im Fall der Beschädigung des Reparaturgegenstan­ des sind wir zur kostenfreien Instandsetzung be­rechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhält­nismäßigen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tag der Beschädigung zu ersetzen.

8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Daten­verlust kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederher­stellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine. etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns - sofern eine solche möglich ist- hat der Kunde zu tragen.

9. Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt unser Gesellschaftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde kei­nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder ge­wöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

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